AGB

Angaben gemäß § 5 TMG

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die PETRIT ZOGAJ mit seinen Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt) handelt.
(2) Petrit Zogaj schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit Petrit Zogaj als Unternehmer gemäß § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Petrit Zogaj ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn PETRIT ZOGAJ in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.
§ 2 Leistungen von PETRIT ZOGAJ / Mitwirkung des Kunden
(1) PETRIT ZOGAJ erbringt für den Kunden je nach Buchung standardisierte oder individuelle, onlinebasierte Beratungsdienstleistungen im Bereich Psychologie / psychologische Beratung. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet PETRIT ZOGAJ dabei nicht die Erbringung eines Werks. Insbesondere ist PETRIT ZOGAJ nicht dafür verantwortlich, ob der Kunde in Folge der Beratung eine höhere Lebensqualität erzielen kann.
(2) Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Beratungs-/Werbemaßnahme durch PETRIT ZOGAJ vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht jedoch im Grundsatz nicht.
(3) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen steht vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch PETRIT ZOGAJ, bleibt der Vergütungsanspruch von PETRIT ZOGAJ unberührt.
(4) In Bezug auf die von PETRIT ZOGAJ zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht PETRIT ZOGAJ in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen PETRIT ZOGAJ und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, hat der Kunde vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form von PETRIT ZOGAJ zu erhalten.
(2) Fernmündlich kommen Verträge zwischen PETRIT ZOGAJ und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Kunde willigt ein, dass PETRIT ZOGAJ das Telefonat und/oder den jeweiligen Videochat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.
§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von PETRIT ZOGAJ angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von PETRIT ZOGAJ erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von PETRIT ZOGAJ ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von PETRIT ZOGAJ ist anders lautend. Eine PETRIT ZOGAJ erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde PETRIT ZOGAJ nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Es ist folgendes Muster vom Kunden zu benutzen:
PETRIT ZOGAJ und deren Erfüllungsgehilfen werden ermächtigt, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto
IBAN: DE76 1001 1001 2627 5605 39
Empfänger: Petrit Zogaj
BIC: NTSBDEB1XXX
N26
mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von PETRIT ZOGAJ und deren Erfüllungsgehilfen auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren.
Vorname und Name des Kontoinhabers
Straße und Hausnummer des Kontoinhabers
Postleitzahl und Ort
Kreditinstitut (Name und BIC)
IBAN:
Ort, Datum
Unterschrift des Kontoinhabers
—–
(4) PETRIT ZOGAJ stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an PETRIT ZOGAJ zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten durch das Kreditinstitut zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
(7) PETRIT ZOGAJ ist ebenfalls berechtigt, fällige Forderungen auch von Drittanbietern (Digistore24, Copecart, PayPal, etc) einziehen zu lassen.
§ 5 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag hat die im Auftragsformular genannte Mindestlaufzeit. Innerhalb dieser besteht kein Kündigungsrecht. Ist keine Mindestlaufzeit im Hauptvertrag benannt worden, beträgt diese 3 Monate.
(2) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
(4) Freie Kündigungsrechte sind ausgeschlossen.
§ 6 Verzug / Rücktritt
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch PETRIT ZOGAJ beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei PETRIT ZOGAJ eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei PETRIT ZOGAJ vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält PETRIT ZOGAJ sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber PETRIT ZOGAJ in Verzug, ist PETRIT ZOGAJ berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. PETRIT ZOGAJ wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.
§ 7 Erfüllung
(1) PETRIT ZOGAJ wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. PETRIT ZOGAJ ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dass PETRIT ZOGAJ bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird PETRIT ZOGAJ innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.
(3) Ist PETRIT ZOGAJ gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von PETRIT ZOGAJ unberührt.
§ 8 Verhalten und Rücksichtnahme
(1) Sofern der Kunde an Communities und Gruppen von PETRIT ZOGAJ (z.B. auf Facebook) teilnimmt, ist er verpflichtet, dort die Interessen von PETRIT ZOGAJ zu wahren. PETRIT ZOGAJ ist berechtigt, den Kunden von der Teilnahme an Communities und Gruppen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, sollte der Kunde (zum Beispiel durch geschäftsschädigende Äußerungen) die Interessen von PETRIT ZOGAJ innerhalb der Gruppe / Community verletzen oder beeinträchtigen.
§ 9 Schutzrechte Dritter
Der Kunde gewährleistet, dass PETRIT ZOGAJ überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der stellt PETRIT ZOGAJ insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
§ 10 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von PETRIT ZOGAJ erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von PETRIT ZOGAJ für den Kunden erstellt wurden (z B alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die PETRIT ZOGAJ nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an PETRIT ZOGAJ über.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
§ 11 Haftung
(1) PETRIT ZOGAJ haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet PETRIT ZOGAJ nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet PETRIT ZOGAJ nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook oder Google nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise haftet PETRIT ZOGAJ nicht.
§ 12 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an PETRIT ZOGAJ die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
(2) Der Kunde stellt PETRIT ZOGAJ von der Haftung wegen Verstößen gegen die DS-GVO und das BDSG im Rahmen des Vollzugs des Hauptvertrags frei, es sei denn, PETRIT ZOGAJ hat diese Verstöße zu verantworten.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von PETRIT ZOGAJ maßgebend.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von PETRIT ZOGAJ. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Petrit Zogaj.
Stornogebühr von 25% der Netto Summe
AGB Stand: 22.05.2022